Inklusion


Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung


...unabhängig von einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung. Ist dies ohne besondere Hilfestellung nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bspw. in Form der Schulbegleitung.
Martin Müller
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Um den Schulbesuch im Hinblick auf einen gemeinsamen Unterricht gewährleisten zu können, sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung teilweise auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Hierbei handelt es sich um Unterstützungsleistungen, die über das Aufgabengebiet von Schule und Schulträger hinausgehen und von Schulbegleitern übernommen werden können.
Der Ländliche Kerne e.V. möchte den Kindern und Jugendlichen dabei Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um Inklusion nachhaltig und somit zukunftsorientiert zu unterstützen.

Unser Leitgedanke:
„So viel Eigenverantwortung wie möglich, so viel Hilfe wie nötig."


Die Eingliederungshilfe des Ländliche Kerne e.V. fungiert dabei als Bindeglied zwischen Schule und der Selbstkompetenz des Kindes. Das Kind soll durch direkte Beteiligung am Hilfeprozess ermächtigt werden, seinen schulischen Alltag weitgehend selbstständig führen zu können.
Je nach Art der Behinderung und des Hilfebedarfs des Kindes oder Jugendlichen differenzieren sich Aufgabenspektrum, Umfang und Ausbildungshintergrund des Schulbegleiters. Dabei ist es uns als Träger wichtig, einen individuell angepassten Personaleinsatz zu gewährleisten, der möglichst optimal die Teilhabeeinschränkung des Kindes aufgrund seiner Behinderung berücksichtigen kann, wie auch die Integration des Kindes in den Klassenverband unterstützt.
In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 wird das Recht der Menschen mit Behinderung auf chancengleiche Bildung hervorgehoben, welches durch ein integratives Bildungssystem der Vertragsstaaten auf allen Ebenen sowie durch lebenslanges Lernen ermöglicht werden soll.

Auf Grundlage dieses Rechts möchte der Ländliche Kerne e.V. mit der „Eingliederungshilfe“ Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung dabei unterstützen, Benachteiligungen im Schulalltag auszugleichen bzw. diesen entgegenzuwirken, um so ein gemeinsames Lernen aller Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu ermöglichen.
Der Ländliche Kerne e.V. unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte in Ostthüringen bei der Erbringung der „Eingliederungshilfe“ durch die Bereitstellung von Schulbegleitern für Kinder und Jugendliche, die durch eine körperliche, geistige, seelische oder auch mehrfache Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Seit dem Schuljahr 2009/10 unterstützt der Ländliche Kerne e.V. Kommunen bei der Erbringung der „Eingliederungshilfe“.

Im Schuljahr 2018/19 waren 55 Schulbegleiter beim Ländliche Kerne e.V. beschäftigt. Aktuell sind 50 Schulbegleiter im Einsatz, welche insgesamt 53 Kinder betreuen - u.a. im Saale-Holzland-Kreis, den Landkreisen Greiz und Burgenlandkreis sowie in den Städten Jena und Gera. Die Schulbegleiter sind damit zu einem wichtigen Bestandteil unserer Schulen geworden.

Der Bedarf an Schulbegleitern ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Sowohl gelernte Erzieher, aber auch Quereinsteiger werden als Schulbegleiter in Teil- oder Vollzeitbeschäftigung eingestellt. Bewerbungen werden jederzeit gerne entgegengenommen. Der Verein bietet den Schulbegleitern regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an, die sowohl der Erweiterung der Kompetenzen als auch dem Erfahrungsaustausch dienen.