Erstpflege wertvoller Trocken-Lebensräume

im FFH-Gebiet Nr. 130 ‚Reinstädter Berge – Langer Grund‘ im Saale-Holzland-Kreis


Erstpflege wertvoller Trocken-Lebensräume

im FFH-Gebiet Nr. 130 ‚Reinstädter Berge – Langer Grund‘ im Saale-Holzland-Kreis



Die Projektkulisse erstreckt sich über mehrere Hangflächen entlang der Reinstädter Berge. Auf den verschiedenen Teilflächen des Projektes sind unterschiedliche, laut Anhang I der FFH-Richtlinie als „natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse“ bezeichnete Lebensraumtypen (LRT) ausgebildet.
Das gesamte Projektgebiet gehört somit zu den Naturräumen, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 ausgewiesen wurden.
Sämtliche Teilflächen befinden sich im FFH-Gebiet Nr. 130 sowie im EU-Vogelschutzgebiet SPA 33, wodurch der hohe Wert als besonders schützenswerter Naturraum – sowohl im Hinblick auf vorkommende Arten als auch Biotope – unterstrichen wird.
Zu den hier siedelnden, für die betreffenden LRT 6210* (Trespen-Schwingel-Halbtrockenrasen, 6110* (Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen), 5130 (Wacholderheiden) oder 8160* (Kalkschutthalden) typischen Arten gehören seltene und gefährdete Vertreter der einheimischen Flora und Fauna Thüringens, insbesondere verschiedene Orchideen-Arten (u. a. Große Händelwurz, Bienen-, Fliegen- und Spinnenragwurz, Purpurknabenkraut, Bocks-Riemenzunge), entomologische Raritäten (Bergkronwicken-Widderchen, Rotflüglige Schnarrschrecke, Rotflüglige Ödlandschrecke, Graue Labkrauteule, Segelfalter, Kaiserbär, Lungenenzian-Ameisenbläuling, Thymian-Ameisenbläuling) sowie auf Extremstandorte spezialisierte Flechten.


* prioritärer LRT

Projektlaufzeit: 05/2024 bis 10/2026

Dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der NATURA 2000 - Station "Mittlere-Saale" realisiert.

Kathlen Runge
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an:

  • Anne Rudolph (Projektkoordinatorin)
  • 036693/230847
  • a.rudolph@rag-sh.de
  • Kathlen Runge (Projektmitarbeiterin)
  • 036693/360988
  • k.runge@laendlichekerne.de
Nach Aufgabe der traditionellen Nutzung ist der Bestand dieser wertvollen, als „natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse“ bezeichneten Lebensraumtypen (LRT) zunehmend durch Verbuschung bedroht. Gemäß dem Art. 6 Abs. 2 FFH-RL formulierten „Verschlechterungsverbot“ sind daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine „Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie erhebliche Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind“, entgegenzuwirken.

Ziel des Projektes ist es, den ökologischen Zustand dieser aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes wertvollen Flächen – ein bemerkenswert vielfältiges Mosaik an wertvollen Lebensräumen und ökologisch bedeutsamen Offenlandstrukturen – durch Entbuschungsmaßnahmen und Gehölzentnahme dahingehend zu verbessern und/oder zu entwickeln, um den vielfältigen Naturraum und seine darin lebenden Arten zu erhalten. Letztendlich soll eine Aufnahme in die Feldblock-Kulisse und damit die Etablierung eines beständigen, naturschutzfachlich angepassten Pflege-Regimes – u. a. durch extensive Beweidung, der teilweise sehr hängigen Flächen, mit Ziegen und Schafen – ermöglicht werden.

Für die Bearbeitung des Projekts wurden zwei Teilzeitstellen mit jeweils 15 Wochenstunden (0,375) für die Dauer von 30 Monaten eingerichtet (Mai 2024–Oktober 2026). Mit dem Projektpersonal sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Kontaktherstellung und Kommunikation mit den Flächeneigentümer:innen sowie Einholung der Zustimmungen über Maßnahmen
  • Ausarbeitung flächenspezifischer Maßnahmen
  • Auftragsvergabe und Maßnahmen-Betreuung der Landschaftspflegearbeiten
  • Eigenständige floristische Kartierungen
  • Planung und Beauftragung von entomologischen Kartierungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Vortrag zum Projekt in der Gemeinde, Erstellung eines allgemeingültigen Faltblatts über naturschutzfachliche Wichtigkeit von Entbuschungsarbeiten, weitere akzeptanzfördernde Maßnahmen)
  • Kommunikation mit ortsansässigen Agrarbetrieben
  • Vorbereitung eines anschließenden Beweidungskonzeptes und -projektes für die während des hier beantragten Projektes ersteingerichteten Flächen