Hainspitzer Park II

Sicherung und Erhalt von Habitatstrukturen und Lebensstätten von Eremit (Osmoderma eremita), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Großem Mausohr (Myotis myotis) sowie weiteren wertgebenden Fledermausarten gemäß Anhang IV FFH-RL im ehemaligen Hainspitzer Gutspark im FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ – Teil 2


Hainspitzer Park

Sicherung und Erhalt von Habitatstrukturen und Lebensstätten von Eremit (Osmoderma eremita), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Großem Mausohr (Myotis myotis) sowie weiteren wertgebenden Fledermausarten gemäß Anhang IV FFH-RL im ehemaligen Hainspitzer Gutspark im FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ – Teil 2



Der ehemalige Hainspitzer Gutspark ist im Sinne des Thüringer Waldgesetzes als Wald anzusehen. Rund 2 ha sind als geschützter FFH-Lebensraumtyp 9170 „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ ausgewiesen. Ein großer Altholzbestand, bestehend aus Eichen, Linden, Hainbuchen, Rosskastanien und Rotbuchen, sowie viel Totholz bieten äußerst wertvolle Habitate, beispielsweise für verschiedene Fledermausarten wie Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Großes Mausohr (Myotis myotis) oder totholzbewohnende Arten wie Marmorierter Rosenkäfer (Protaetia lugubris) und die Leitart Eremit (Osmoderma eremita).

Der Baumbestand ist jedoch stark überaltert. Viele der (potenziellen) Habitatbäume weisen bereits großflächige Absterbeerscheinungen auf. Im Rahmen von zwei zeitlich gestaffelten Projekten sollen deshalb Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, welche den übergreifenden Erhaltungszielen, den Erhaltungsmaßnahmen sowie den allgemeinen Behandlungsgrundsätzen der jeweiligen Anhang II- und IV-Arten entsprechen, hergeleitet und nachfolgend umgesetzt werden.

Im zweiten Teil des Projektes sollen nun die ermittelten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden. Damit sollen die Erhaltungsmaßnahmen sowie die allgemeinen Behandlungsgrundsätze der jeweiligen Anhang II- und IV-Arten für den östlichen Teil des FFH-Gebiets umgesetzt und die übergreifenden Erhaltungsziele erreicht werden. Ziel ist ein vitaler und strukturreicher Baumbestand, der seine Schutzfunktion als bedeutender Lebensraum und seine Erholungsfunktion für die Bürger:innen auch zukünftig erfüllt.
Projektlaufzeit: 05/2024 bis 10/2025




Dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den NATURA 2000-Stationen "Possen" und "Mittlere-Saale" realisiert.

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Dann wenden Sie sich gerne an:

  • Susanne Wehrhan
  • +49 155 60215702, +49 36693 360989
  • s.wehrhan@laendlichekerne.de

  • Christine Teumer
  • + 49 36693 230947; + 49 176 57849122
  • ch.teumer@rag-sh.de; mittlere-saale@natura2000-thueringen.de

  • Isabel Hümpfner
  • + 49 3632 665 77 77
  • possen@natura2000-thueringen.de

Das Vorhaben will die in der ersten Projektphase ermittelten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umsetzen, um im Hainspitzer Park die nachfolgenden Ziele zu erreichen:

  • ein vitaler und strukturreicher Baumbestand, der seine Schutzfunktion als bedeutender Lebensraum und seine Erholungsfunktion für die Bürger auch zukünftig erfüllt
  • Erhaltung des für den Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9170) lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung
  • Erhaltung des allgemein lichten Waldcharakters zur Förderung wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten
  • Erhalt und Entwicklung reich strukturierter Übergänge von Baumbeständen zu Gewässern
Teil 2 des Projektes umfasst die Umsetzung der im Vorgängerprojekt naturschutzfachlich hergeleiteten baumpflegerischen Maßnahmen zum Baumerhalt und der weiteren Entwicklung des Hainspitzer Parks, die im Einklang mit dem Artenschutz stehen. Des Weiteren soll der Kenntnisstand zur Verbreitung des lokalen Eremitvorkommens verbessert werden. Zudem wird angestrebt, die Bevölkerung bereits vor Beginn der Pflegemaßnahmen für dieses außergewöhnliche Refugium mithilfe von Vorträgen und Exkursionen zu sensibilisieren. Schautafeln werden über das Gebiet, die Arten und das durchgeführte Projekt informieren.

Handlungsfeld 1: Baumpflegerische Maßnahmen
  • Wiederherstellung der Stand- und Bruchsicherheit ausgewählter Gehölze
  • Errichtung von Totholzhaufen
  • Verfüllung von hohlen Lindenstämmen mit anfallendem Schräddergut
  • Entmischung der unteren Baumschicht
  • Anbringung von Waschbärmanschetten
Handlungsfeld 2: Verbesserung Kenntnisstand zur Metapopulation des Eremiten

Handlungsfeld 3: Besucher:innenlenkung und -information
Das FFH-Gebiet 229 „Hainspitzer See und Park“ weist eines der bedeutendsten Vorkommen des Eremiten in Thüringen auf. Für die nach Anhang II- und IV- der FFH-Richtlinie geschützten Art ist eine langfristige Sicherung des Fortbestandes besiedelter oder potenzieller Brutbäume mit entsprechenden Mulmhöhlen und die Möglichkeit des Austausches der Populationen dabei von enormer Bedeutung.

Für einige der 13 nachgewiesenen Fledermausarten hat das „Prioritätenkonzept für die FFH-Schutzobjekte Thüringens“ im oder in der näheren Umgebung des Projektgebiets einen Schwerpunktraum mit erhöhtem Handlungsbedarf identifiziert. Unter der Prämisse der Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung der Kohärenz der Lebensräume durch Bewahrung oder Schaffung geeigneter, als Trittstein oder Korridor ausgebildeter Habitatelemente zur Überwindung von Ausbreitungsbarrieren, ist das FFH-Gebiet 229 mit seiner Ausprägung deshalb von besonderer Bedeutung.
Für den Park Hainspitz konnte bisher eine Nutzung durch insgesamt 13 Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde akustisch die Gruppe der Langohren erfasst. Eine Differenzierung der akustischen Erfassungen in das im Gebiet vorkommende Braune Langohr und das nicht auszuschließende Graue Langohr ist jedoch nicht möglich. Das FFH-Gebiet „Hainspitzer See und Park“ stellt einen wertvollen Lebensraum für Arten des Anhangs II der FFH-Richtline, hier Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus, dar. Reproduktionen, zumindest der Mopsfledermaus, sind für das Gebiet auf Grund des stetigen Auftretens nicht auszuschließen. Das Große Mausohr nutzt das Gebiet als Jagdgebiet. Bei den Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie können die Wasserfledermaus als auch die Große Bartfledermaus als reproduzierend angesehen werden. Zwerg- und Breitflügelfledermaus reproduzieren im Umfeld des Parks.

Im Zuge der fortführenden Erfassungen im Jahr 2023 sollen durch akustische Erfassungen und einen weiteren Netzfang (Ende Mai) die Aussagen zu vorkommenden Arten sowie deren Reproduktion im Gebiet weiter vervollständigt werden. Hierzu erfolgt auch die Erfassung der Quartierpotenziale innerhalb des Parks im Zeitraum Dezember 2022 bis Februar 2023.